Falsche Behauptungen zu unserer Kanzlerkandidatin

Zum wiederholten Male werden falsche Behauptungen zu unserer Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock verbreitet. Diesmal geht es um den absurden Vorwurf des Plagiats – wieder vollkommen haltlos.

Das ist der Versuch von Rufmord und Teil einer Kampagne gegen Annalena Baerbock!

Annalena Baerbock hat Rechtsanwalt, Herrn Prof. Dr. Christian Schertz, eingeschaltet. Dieser erklärt:

„Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt, als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten. Ebenso wie Nachrichten nicht urheberrechtsschutzfähig sind, gilt dies auch für historische Tatsachen bzw. allgemein bekannte Erkenntnisse im Zusammenhang mit Ökologie und Umwelt. Diese sind sogenannte public domain. Der Vorwurf entbehrt damit jeglicher Grundlage. Es ist offenbar erneut der Versuch einer Kampagne zum Nachteil von Frau Baerbock.“