MdB Stefan Schmidt zum Basiskonto-Urteil des BGH

„Wir freuen uns über dieses Grundsatzurteil. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und die Rechte von finanziell benachteiligten Menschen. Kosten von knapp neun Euro pro Monat für ein Basiskonto sind zu viel, denn das Basiskonto ist doch gerade für Menschen mit wenig Geld gemacht.
Das Recht auf ein Konto darf nicht durch überhöhte Kosten unterlaufen werden. Nach diesem Grundsatzurteil ist jetzt die Politik gefordert. Wir müssen die Kosten für ein Basiskonto gesetzlich begrenzen. Wir Grüne haben dazu bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Wir fordern, dass ein Basiskonto immer das preisgünstigste Konto einer Bank sein muss. Nur so ermöglichen wir allen Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“